Online Termin für Herz-CT

Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten für eine Herz-CT-Untersuchung nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können. Ihnen wird eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestellt.

Nachdem Sie den Termin gebucht haben, werden wir Sie für weitere Informationen nochmals kontaktieren.

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Prof. v. Knobelsdorff (Herz-CT)
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